Luftfrachtsendungen sollen in besonderer Weise gegen unbefugte Zugriffe Dritter geschützt werden. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an Fluggesellschaften übergeben werden. Um die Lieferkette zu sichern, muss entweder die Fracht einmalig...mehr lesen
Luftfracht
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt auf Anfrage eine Vorlage zur Erstellung eines Sicherheitsprogrammes für "Bekannte Versender" zur Verfügung. Dieses Sicherheitsprogramm erleichtert den Versendern von Luftfracht, im Rahmen ihrer behördlichen...mehr lesen