Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt auf Anfrage eine Vorlage zur Erstellung eines Sicherheitsprogrammes für "Bekannte Versender" zur Verfügung. Dieses Sicherheitsprogramm erleichtert den Versendern von Luftfracht, im Rahmen ihrer behördlichen...mehr lesen
Luftfahrt-Bundesamt
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig hat darüber informiert, dass mit sofortiger Wirkung keine externen Luftfracht-Sicherheitsbeauftragten beim Reglementierten Beauftragten akzeptiert werden. Das LBA stützt sich hierbei auf eine Auslegung...mehr lesen
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 185/2010 und des dazugehörigen Beschlusses der Kommission vom 13.04.2010 (K(2010(774 endgültig) gibt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) folgendes bekannt: Alle zum 28.04.2010 anerkannten Bekannten...mehr lesen