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Luftsicherheitsschulungen in Düsseldorf – Neuer Kooperationspartner

Wie in unserem Newsletter vom 10.01.22 bereits berichtet, wurden die Seminar-Aktivitäten der Flughafen Düsseldorf GmbH zum Jahresende 2021 eingestellt.

Umso mehr freuen wir uns, Ihnen nun mitteilen zu können, dass wir in Düsseldorf einen neuen Kooperationspartner gewinnen konnten, mit dem wir gemeinsam verschiedene Formen von Luftsicherheitsschulungen anbieten werden.

Es handelt sich um die Firma MSP Training GmbH, Düsseldorf.

Mit unserem Ansprechpartner bei MSP Training, Herrn Olaf Müller haben wir bereits 10 Jahre erfolgreich die Seminardurchführung am Flughafen Düsseldorf gestaltet. Daher sind wir uns sicher, dass auch unter der Federführung von MSP Training, einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts entgegensteht.

Seminartermine und Konditionen können Sie unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen:

1. Schulung für Sicherheitsbeauftragte

2. Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte

Wir würden uns freuen, Sie in einer der Luftsicherheitsschulungen vor Ort in Düsseldorf begrüßen zu dürfen.

Selbstverständlich bieten auch weiterhin unsere Luftsicherheitsschulungen per Webinar an.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal an die Verpflichtung zur Schulung der Sicherheitskultur bis zum 31.12.2022 erinnern.

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen hierzu an.

Benennung von Sicherheitsbeauftragten / Definition eines Betriebsstandortes

Das LBA hat in einer aktuellen Mitteilung auf seiner Homepage alle beteiligten Stellen der Luftsicherheit zum Thema

a) Benennung von Sicherheitsbeauftragten und

b) Definition eines Betriebsstandortes informiert.

Hervorzuheben ist hierbei, dass nach Auffassung des LBA, eine benannte verantwortliche Person nicht gleichzeitig als Sicherheitsbeauftragter für andere zugelassene Betriebsstandorte des eigenen Unternehmens oder auch für andere Beteiligte der sicheren Lieferkette tätig werden darf.

Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die bisher z.B. mit einem Konzern-Sicherheitsbeauftragten arbeiten, aber auch zugelassene Transporteure, die auf externe Sicherheitsbeauftragte zurückgreifen.

Zur Umstellung der Prozesse gewährt das LBA eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022.

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen hierzu an.

Luftsicherheitsschulungen in Düsseldorf

Wie einige unserer Kunden wissen, hat die SCSC seit vielen Jahren in Kooperation mit der Flughafen GmbH Düsseldorf erfolgreich Präsenzschulungen zum Thema Luftsicherheit durchgeführt.
Der Flughafen in Düsseldorf hat sich leider dazu entschieden, ab dem 01.01.2022 das komplette Seminargeschäft einzustellen. Damit endet auch unsere Zusammenarbeit im Bereich Schulungen mit dem Airport.

Wir möchten unseren Kunden jedoch weiterhin die Möglichkeit bieten, im Raum Düsseldorf Luftsicherheitsschulungen von uns zu besuchen.
Daher haben wir entsprechend einen ersten Termin geplant:

a) Schulung für Sicherheitsbeauftragte nach Kapitel 11.2.5 DVO(EU) 2015/1998
Termin: 21.03.-25.03.2022, jeweils 9:00-17:00 Uhr
Preis: 1.260,00 Euro (netto)
Ort: SEMINAR.HAUS Düsseldorf, Brehmstraße 3

b) Refresher Sicherheitsbeauftragte
Termin: 28.03.2022, 09:30 – 14:00 Uhr
Preis: 390,00 Euro (netto)
Ort: SEMINAR.HAUS Düsseldorf, Brehmstraße 3

Wie behördlich seit 01.01.22 vorgeschrieben, enthalten beide Schulungen auch das Modul „Sicherheitskultur“.

Nähere Infos entnehmen Sie bitte unseren Schulungsseiten zur 35-Stunden-Schulung.

Unsere sonstigen Schulungsangebote für das erste Halbjahr 2022 finden Sie wie gewohnt auf unserer Homepage unter der Rubrik Schulungen oder sprechen Sie uns auch gerne direkt an.

Neue Adresse

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns seit dem 01.01.2022 an einem neuen Standort befinden:

SCSC International GmbH
Preetzer Straße 207
24147 Kiel

Telefon: 0431 – 88 86 30 30
Fax: 0431 – 88 86 30 31
Mail: info@scsc-int.com

Gerne werden wir Sie auch aus Kiel in der gewohnt kompetenten Art und Weise zu allen Belangen der Luftsicherheit beraten.

Kontrolltechnik

In den letzten Wochen kam es wiederholt zu Problemen bei der Überprüfung der Kontrolltechnik, hier Röntgenkontrollgeräte. Es wurden Geräte kurzfristig durch die Behörde stillgelegt, da neue Vorgaben für die Positionierung des Testkoffers auf dem Förderband an die Behörden übermittelt wurden.

Hiervon waren besonders konventionelle Röntgenkontrollgeräte für die Kontrolle von Waren und Luftfrachtsendungen betroffen. Da der behördlich vorgeschriebene Testablauf primär für die im Einsatz befindlichen Gepäck- und Handgepäck-Kontrollgeräte ausgelegt ist, können besonders ältere Frachtkontrollgeräte die Anforderungen nicht erfüllen.

Nach den uns vorliegenden Informationen wird die Umsetzung der neuen Vorgaben aber aktuell ausgesetzt. Sollten Sie dennoch im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle den Betrieb des Gerätes untersagt bekommen, legen Sie umgehend Widerspruch ein.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.