News

Neue Adresse

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir uns seit dem 01.01.2022 an einem neuen Standort befinden:

SCSC International GmbH
Preetzer Straße 207
24147 Kiel

Telefon: 0431 – 88 86 30 30
Fax: 0431 – 88 86 30 31
Mail: info@scsc-int.com

Gerne werden wir Sie auch aus Kiel in der gewohnt kompetenten Art und Weise zu allen Belangen der Luftsicherheit beraten.

Kontrolltechnik

In den letzten Wochen kam es wiederholt zu Problemen bei der Überprüfung der Kontrolltechnik, hier Röntgenkontrollgeräte. Es wurden Geräte kurzfristig durch die Behörde stillgelegt, da neue Vorgaben für die Positionierung des Testkoffers auf dem Förderband an die Behörden übermittelt wurden.

Hiervon waren besonders konventionelle Röntgenkontrollgeräte für die Kontrolle von Waren und Luftfrachtsendungen betroffen. Da der behördlich vorgeschriebene Testablauf primär für die im Einsatz befindlichen Gepäck- und Handgepäck-Kontrollgeräte ausgelegt ist, können besonders ältere Frachtkontrollgeräte die Anforderungen nicht erfüllen.

Nach den uns vorliegenden Informationen wird die Umsetzung der neuen Vorgaben aber aktuell ausgesetzt. Sollten Sie dennoch im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle den Betrieb des Gerätes untersagt bekommen, legen Sie umgehend Widerspruch ein.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Neue Muster Sicherheitsprogramme

Das Luftfahrt-Bundesamt hat für die in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Unternehmen neue Muster Sicherheitsprogramme veröffentlicht. Hiermit soll Ihnen ermöglicht werden, das Thema „Security Culture“ in Ihre Organisation einzuarbeiten.

Somit stehen aktuell folgende Versionen zum Download bereit:

Bekannte Versender: Version 8.0 vom 12.11.2021

Reglementierte Beauftragte: Stand November 2021

Transporteure: Version 4.0 vom 12.11.2021

Reglementierte Lieferanten finden das Muster Sicherheitsprogramm weiterhin im geschützten Bereich der Homepage des LBA, welcher Ihnen vom LBA nach Übermittlung der Verpflichtungserklärung freigeschaltet wird.

Die Vorgaben sind in die Sicherheitsprogramme einzuarbeiten, sobald meldepflichtige Änderungen dem LBA übermittelt werden müssen, bzw. ein aktualisiertes Programm notwendig wird (z.B. wiederholende Zulassung).

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Security Culture

Wie wir bereits in einigen unserer Newsletter berichtet haben, wird es im Bereich der Luftsicherheit ab dem 31.12.2021 zu

  • Änderungen der Schulungsinhalte für Luftsicherheitsschulungen,
  • Anpassungen von Sicherheitsprogrammen
  • Anpassung von unternehmensinternen Prozessen in Bezug auf

die Themen Insider Threat und Cybersecurity kommen.

Mit diesem Datum treten die nationalen Vorgaben aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/103 in Kraft.

Bislang sind die von den zuständigen nationalen Behörden kommunizierten Inhalte zu Schulungen und Prozessanpassungen für beide Themenblöcke sehr vage gewesen.

Aktuell gibt es jetzt aber zumindest für den Bereich Insider Threat detaillierte Informationen, die wir an dieser Stelle mit Ihnen teilen möchten.

Schulungen:

Übergeordnetes Ziel soll es sein, dass den Mitarbeitern, die bei den sog. Stellen (BV, RegB, BL…) tätig sind, Kenntnisse von „Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen“, vermittelt werden.

Nach den uns vorliegenden Informationen wird es zu einer Differenzierung bei der Umsetzung der Schulung nach

    a) Personalkategorien und
    b) Erstschulung/Fortbildung kommen.

Zu a)
Personal nach 11.2.4 (Aufsichtspersonal) und 11.2.5 (Sicherheitsbeauftragte):    3 UE á 45 Minuten
Alle anderen Personen nach 11.2 (z.B. 11.2.7, 11.2.3.9, 11.2.3.10):    1 UE á 45 Minuten

Zu b)
Für alle Erstschulungen gem. Nr. 11.2 der DVO (EU) 2015/1998 soll der Lehrinhalt „Sicherheitskultur“ zusätzlich zu den Inhalten des Modulsystems vermittelt werden.
Zukünftig sollen die Inhalte ins das Modulsystem integriert werden; wann dies der Fall sein wird, ist jedoch noch nicht absehbar.

Anzumerken ist hierbei, dass auch Ausbilder (Kap. 11.5.1) bei ihrer Erstschulung in Abhängigkeit von der Schulungskategorie, für die sie die Zulassung beantragt haben, eine Zusatzschulung mit einer oder drei Unterrichtseinheiten (UE) absolvieren müssen.

Bei den Fortbildungen ist folgendes Prozedere geplant:
Personen, die eine gültige Schulung nach Kapitel 11.2.3.6 – 11.2.3.10 haben und im Jahre 2022 keine Auffrischung ihrer Schulung benötigen, müssen einer gesonderten Fortbildung zum Thema „Sicherheitskultur“ mit einer Unterrichtseinheit (UE) im Laufe des Jahres 2022 zugeführt werden.

Ebenso gilt dies für die Personen der Kategorie 11.2.4/11.2.5, wobei die gesonderte Fortbildung hier drei UE umfasst.

Personen mit einer Schulung nach 11.2.7 (11.2.6) müssen die eine UE allerdings erst im Rahmen ihrer regulären Fortbildung (also keine Sonderschulung 2022!) vermittelt bekommen.

Die SCSC International hat bereits ein mit einer zuständigen Luftsicherheitsbehörde abgestimmtes und genehmigtes Schulungsprogramm entwickelt.
Auf unserer Homepage werden daher in Kürze entsprechende Termine für Schulungsangebote veröffentlicht.

Aufgrund der Kürze der Schulungen werden wir diese in erster Linie per Webinar anbieten.

Sicherheitsprogramme:

Ziel der zuständigen Ministerien ist es, dass auch die Sicherheitsprogramme (BVSP, LFSP…) um den Punkt „Sicherheitskultur“ ergänzt werden.
Wir gehen davon aus, dass insbesondere das Luftfahrtbundesamt (LBA) seine Mustervorlagen entsprechend anpassen wird. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist allerdings nicht absehbar.

In Vorbereitung sollten Sie sich allerdings im Rahmen Ihrer Prozesse Gedanken zu folgenden Punkten machen:

  • Maßnahmen zur Identifizierung von Bedrohungen durch Innentäter und Radikalisierung und wie kann hier eine Abwehr aussehen
  • Maßnahmen zur Bewertung von sicherheitsrelevanten Ereignissen und entsprechende Korrekturmaßnahmen
  • Wie sehen die internen Meldesysteme aus? (Hinweisgebersystem, anonyme Briefkästen)
  • Schulungsmaßnahmen, Präventionsmaßnahmen
  • Sonstige Maßnahmen zur Förderung der Sicherheitskultur

Auch hier stehen wir Ihnen natürlich gerne mit unserer Expertise zur Verfügung, damit Sie Ihre Prozesse möglichst „minimalinvasiv“ und trotzdem compliant mit den Anforderungen umsetzen können.

An dieser Stelle möchten wir Sie zu unserer per Webinar stattfindenden (kostenlosen) Informationsveranstaltung zum Thema „Sicherheitskultur“ ganz herzlich einladen.

Wir werden am 09.09.2021 in der Zeit von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr per WebEx ausführlich zur Thematik informieren und in diesem Zusammenhang auch gerne Ihre Fragen beantworten.

Bei Interesse melden Sie sich gerne per Mail an.

Sobald es auch nähere Informationen zum Thema Umsetzung der Vorgaben im Bereich Cybersecurity gibt, werden wir Sie entsprechend informieren.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Beendigung Statusvergabe aus dem Homeoffice

Seit dem 01.07.2021 ist es nicht mehr möglich, dass der Sicherheitsstatus einer Luftfrachtsendung vom RegB aus dem Homeoffice vergeben wird. Die Covid-Übergangsregelung dazu ist ausgelaufen.

Die bis zum 30.06.2021 gewährte Duldung der Vergabe des Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung aus dem Homeoffice wird aufgrund der Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der damit entfallenden Homeoffice-Pflicht nicht verlängert.