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Durchführungsverordnung (EU) 2022/1174 zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998

Heute wurde die o.a. Verordnung zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 veröffentlicht. Die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen im Bereich Luftfracht (Kapitel 6) möchten wir nachstehend aufzeigen:

a) Geschäftliche Versender:
Alle Anforderungen an geschäftliche Versender (in Deutschland bereits nicht mehr anwendbar) wurden gestrichen. Somit können ab dem Inkrafttreten der Verordnung auch in anderen europäischen Ländern keine Sendungen mehr von geschäftlichen Versendern abgefertigt werden. Somit entfällt auch der Status „SCO“ für Sendungen, die nur an Bord von Frachtflugzeugen transportiert werden dürfen.
Das Kapitel 6.5 der Verordnung wurde in „Zugelassene Transporteure“ umbenannt. Allerdings hat dies neue Kapitel noch keinen Inhalt. Es ist aber davon auszugehen, dass mit einer der nächsten Anpassungen Vorgaben für behördlich zugelassene Transporteure, ähnlich den anderen zugelassenen Stellen, gemacht werden.

b) HRCM:
Ein reglementierter Beauftragter, der eine Sendung aufgrund hohen Risikos zurückweist, muss sicherstellen, dass die Sendung und die Begleitunterlagen als Fracht und Post mit hohem Risiko gekennzeichnet sind, bevor die Sendung an die Person zurückgesandt wird, die die Stelle vertritt, die die Sendung übergibt. Eine solche Sendung darf nicht in ein Luftfahrzeug verladen werden, außer wenn sie von einem anderen reglementierten Beauftragten gemäß Nummer 6.7 behandelt wurde.

c) Schulungen 11.2.7 bzw. 11.2.3.9:
Ein reglementierter Beauftragter stellt sicher, dass alle Mitarbeiter gemäß den Anforderungen des Kapitels 11 eingestellt und entsprechend dem einschlägigen Aufgabenprofil geschult werden. Für die Zwecke der Schulung gelten Mitarbeiter mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, als Mitarbeiter, die Sicherheitskontrollen durchführen. Personen, die zuvor gemäß Nummer 11.2.7 geschult wurden, müssen bis spätestens 1. Januar 2023 die in Nummer 11.2.3.9 genannten Kompetenzen erwerben.

d) Gleiches gilt für bekannte Versender:
alle Mitarbeiter, die Sicherheitskontrollen durchführen, und alle Mitarbeiter mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost, bei der die erforderlichen Sicherheitskontrollen durchgeführt wurden, sind gemäß den Anforderungen des Kapitels 11 eingestellt und haben eine Sicherheitsschulung gemäß Nummer 11.2.3.9 erhalten. Personen, die zuvor gemäß Nummer 11.2.7 geschult wurden, müssen bis spätestens 1. Januar 2023 die in Nummer 11.2.3.9 genannten Kompetenzen erwerben.

Insgesamt wurden mit dieser Verordnung 48 Änderungen umgesetzt. Zur Information können Sie die Änderungsverordnung hier herunterladen.

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen hierzu an.

Neue Muster LBA-Sicherheitsprogramme

Das Luftfahrt-Bundesamt hat mit Datum vom 03.02.2022 nochmals für Bekannte Versender, Reglementierte Beauftragte und zugelassene Transporteure neue Muster der Sicherheitsprogramme veröffentlicht. Hier geht es um rein redaktionelle Anpassungen; es wurden keine inhaltlichen Anpassungen vorgenommen.

Muster Bekannter Versender Version 8.1

Muster Luftfracht-Sicherheitsprogramm für Reglementierte Beauftragte

Muster des Transporteur-Sicherheitsprogramms

Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass es seit dem 31.12.2021 eine neue konsolidierte Fassung der DVO(EU) 2015/1998 gibt.

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen hierzu an.

Luftsicherheitsschulungen in Düsseldorf – Neuer Kooperationspartner

Wie in unserem Newsletter vom 10.01.22 bereits berichtet, wurden die Seminar-Aktivitäten der Flughafen Düsseldorf GmbH zum Jahresende 2021 eingestellt.

Umso mehr freuen wir uns, Ihnen nun mitteilen zu können, dass wir in Düsseldorf einen neuen Kooperationspartner gewinnen konnten, mit dem wir gemeinsam verschiedene Formen von Luftsicherheitsschulungen anbieten werden.

Es handelt sich um die Firma MSP Training GmbH, Düsseldorf.

Mit unserem Ansprechpartner bei MSP Training, Herrn Olaf Müller haben wir bereits 10 Jahre erfolgreich die Seminardurchführung am Flughafen Düsseldorf gestaltet. Daher sind wir uns sicher, dass auch unter der Federführung von MSP Training, einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts entgegensteht.

Seminartermine und Konditionen können Sie unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen:

1. Schulung für Sicherheitsbeauftragte

2. Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte

Wir würden uns freuen, Sie in einer der Luftsicherheitsschulungen vor Ort in Düsseldorf begrüßen zu dürfen.

Selbstverständlich bieten auch weiterhin unsere Luftsicherheitsschulungen per Webinar an.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal an die Verpflichtung zur Schulung der Sicherheitskultur bis zum 31.12.2022 erinnern.

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen hierzu an.

Benennung von Sicherheitsbeauftragten / Definition eines Betriebsstandortes

Das LBA hat in einer aktuellen Mitteilung auf seiner Homepage alle beteiligten Stellen der Luftsicherheit zum Thema

a) Benennung von Sicherheitsbeauftragten und

b) Definition eines Betriebsstandortes informiert.

Hervorzuheben ist hierbei, dass nach Auffassung des LBA, eine benannte verantwortliche Person nicht gleichzeitig als Sicherheitsbeauftragter für andere zugelassene Betriebsstandorte des eigenen Unternehmens oder auch für andere Beteiligte der sicheren Lieferkette tätig werden darf.

Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die bisher z.B. mit einem Konzern-Sicherheitsbeauftragten arbeiten, aber auch zugelassene Transporteure, die auf externe Sicherheitsbeauftragte zurückgreifen.

Zur Umstellung der Prozesse gewährt das LBA eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022.

Sprechen Sie uns gerne bei Fragen hierzu an.

Luftsicherheitsschulungen in Düsseldorf

Wie einige unserer Kunden wissen, hat die SCSC seit vielen Jahren in Kooperation mit der Flughafen GmbH Düsseldorf erfolgreich Präsenzschulungen zum Thema Luftsicherheit durchgeführt.
Der Flughafen in Düsseldorf hat sich leider dazu entschieden, ab dem 01.01.2022 das komplette Seminargeschäft einzustellen. Damit endet auch unsere Zusammenarbeit im Bereich Schulungen mit dem Airport.

Wir möchten unseren Kunden jedoch weiterhin die Möglichkeit bieten, im Raum Düsseldorf Luftsicherheitsschulungen von uns zu besuchen.
Daher haben wir entsprechend einen ersten Termin geplant:

a) Schulung für Sicherheitsbeauftragte nach Kapitel 11.2.5 DVO(EU) 2015/1998
Termin: 21.03.-25.03.2022, jeweils 9:00-17:00 Uhr
Preis: 1.260,00 Euro (netto)
Ort: SEMINAR.HAUS Düsseldorf, Brehmstraße 3

b) Refresher Sicherheitsbeauftragte
Termin: 28.03.2022, 09:30 – 14:00 Uhr
Preis: 390,00 Euro (netto)
Ort: SEMINAR.HAUS Düsseldorf, Brehmstraße 3

Wie behördlich seit 01.01.22 vorgeschrieben, enthalten beide Schulungen auch das Modul „Sicherheitskultur“.

Nähere Infos entnehmen Sie bitte unseren Schulungsseiten zur 35-Stunden-Schulung.

Unsere sonstigen Schulungsangebote für das erste Halbjahr 2022 finden Sie wie gewohnt auf unserer Homepage unter der Rubrik Schulungen oder sprechen Sie uns auch gerne direkt an.