04.01.19

LuftSiSchulV – Luftsicherheit-Schulungsverordnung

Auch die Schulungsverordnung muss dringend einer Revision zugeführt werden. Aber auch hier ist es den beteiligten Ministerien noch nicht gelungen einen Entwurf den Verbänden zur Verfügung zu stellen. Daher bleibt es aktuell nur bei Spekulationen über den Inhalt einer geänderten Schulungsverordnung. Es gilt aber als sicher, dass der Gesetzgeber von seinem Spielraum bei der Wiederholungsschulungen Gebrauch machen wird, um die in vielen Fällen gültige Frist von 5 Jahren zu reduzieren.

Auch das sogenannte Modulsystem (aktuell in der Version 3.1 vom 12.05.2016) muss überarbeitet werden, da es nicht mehr mit der aktuellen EU-Verordnung übereinstimmt. Die verschiedenen Verbände haben bereits ihre aktive Mitarbeit bei der Überarbeitung des Modulsystems angeboten, dieses wurde aber von den Ministerien wiederholt abgelehnt. Erst nachdem alle Behörden und Ministerien abschließend über das neue Modulsystem entschieden haben, sollen die Beteiligten, also Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und Stellen (Beteiligte der sicheren Lieferkette) involviert werden.

Wir gehen davon aus, dass bestehende Schulungen einen Bestandsschutz haben werden, daher sollten Sie überprüfen, eventuell anstehende Schulungen etwas vorzuziehen, um die Übergangszeit, bis die neuen Inhalte geschult werden können, abzudecken und Sie nicht kurzfristig ohne Sicherheitsbeauftragte/n (11.2.5) oder Personal für die Durchführung von Sicherheitskontrollen (11.2.3.9 / 11.2.3.10) ihren Status ruhen lassen müssen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass noch immer an bundeseinheitlichen Vorgaben für die Erstellung von CBT- und WBT-Schulungen (Computer based training / web based training) gearbeitet wird.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.