14.04.20

Luftsicherheit und Corona

Wie einige Luftsicherheitsbehörden schon mitgeteilt haben, hat die EU die Möglichkeit geschaffen, anstehende Re-Zertifizierungen um vorerst 6 Monate zu verschieben, ohne dass die Qualifikationen/Anerkennungen/Zertifikate verloren gehen. Dies gilt allerdings nicht für Neuzulassungen (z.B. von Bekannten Versendern), da hier ein Vor-Ort-Besuch vorgeschrieben ist.

Da die detaillierte Umsetzung der jeweils zuständigen Luftsicherheitsbehörde obliegt, empfiehlt es sich die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde im Zweifel zu kontaktieren und das gemeinsame Vorgehen abzustimmen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.