Das Luftfahrt-Bundesamt hat mit Datum vom 08.02.2016 auf seiner Homepage eine neue Anleitung zur Erstellung eines Luftfracht-Sicherheitsprogramms (LFSP) zur Verfügung gestellt.
Wir gehen davon aus, dass diese Version bei Neuzulassungen und bei erforderlichen Revisionen anzuwenden ist.
Unter dem folgenden Link kann die aktuelle Version abgerufen werden:
LBA – Neue Anleitung zur Erstellung eines Luftfracht-Sicherheitsprogramms
Bitte beachten Sie auch die Bereitstellung eines aktualisierten Formulars zur Durchführung der beschäftigungsbezogenen Überprüfung.
Ebenso wurde die Transporteurserklärung an die DVO (EU) 2015/1998 angepasst.
Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.