Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat mit Datum 30.09.2013 auf seiner Homepage veröffentlicht, dass auch der sogenannte „zuständige Beauftragte“ beim Geschäftlichen Versender auf Grundlage der VO (EU) Nr. 185/2010 Anhang Kapitel 11.2.2. i.V. mit Kapitel 11.2.5. zu schulen ist.
Somit muss der „zuständige Beauftragte“ beim Geschäftlichen Versender die gleiche Schulung absolvieren wie der Sicherheitsbeauftragte des Reglementierten Beauftragten bzw. Bekannten Versenders.