Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass mit Inkrafttreten des geänderten Luftsicherheitsgesetzes nur noch Mitarbeiter für luftsicherheitsrelevante Tätigkeiten eingesetzt werden dürfen, die erfolgreich eine Überprüfung der Zuverlässigkeit...mehr lesen
Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung
Da für viele Unternehmen die wiederholte Überprüfung der Mitarbeiter nach § 7 LuftSiG ansteht, ist bei den Landesluftsicherheitsbehörden mit einem vermehrten Antragsaufkommen zu rechnen. Dies kann dazu führen, dass die Überprüfung innerhalb...mehr lesen