Am 28.04.2013 verliert die vom bekannten Versender vor dem 28.04.2010 gezeichnete Sicherheitserklärung ihre Gültigkeit. Dies heißt, dass ab dem 29.04.2013 vom Reglementierten Beauftragten geprüft werden muss, ob der Versender von Luftfracht ein...mehr lesen
BV
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 189/2013 der Kommission vom 5. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 in Bezug auf die Regelung für bekannte Versender wurde die Übergangsfrist für bekannte Versender bis zum 28. April...mehr lesen
Die Europäische Kommission hat den Vorstoß des LBA abgelehnt, sichere Lieferketten zu genehmigen, in denen Sendungen von einem zugelassenen bekannten Versender (BV) sicher zum nächsten bekannten Versender transportiert werden können. Das LBA...mehr lesen