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LBA – Schulungen bzw. Umschulungen

In den letzten Wochen wurden wir vermehrt zum Thema Umschulungen bzw. Gültigkeit der Schulungen bei Fahrern kontaktiert. Wir möchten an folgendem Beispiel die aktuelle Auslegung des LBA zu diesem Thema verdeutlichen:

Eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 wurde im Februar 2014 absolviert. Da später auch eine Schulung nach 11.2.3.10 notwendig wurde, erfolgte im Mai 2016 eine Umschulung gem. Modulsystem auf 11.2.3.10.

Unabhängig von der Umschulung muss die Schulung nach 11.2.3.9 dann im Februar 2019 wiederholt werden (Auffrischungsschulungen sind aktuell hierfür nicht vorgesehen). Die Qualifikation nach 11.2.3.10 bleibt unabhängig von der Gültigkeit der Schulung nach 11.2.3.9 bis Mai 2021 bestehen.

Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.

Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen

Wir möchten darauf hinweisen, dass im Ausland erworbene Qualifikationen (z.B. Online-Schulung nach 11.2.3.9) nur dann vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt werden, wenn die Schulung zusätzlich bei einem im europäischen Ausland registrierten Beteiligten der sicheren Lieferkette (z.B. reglementierter Beauftragter oder bekannter Versender) unter Einhaltung der dortigen Vorgaben für Luftsicherheitsschulungen (inkl. Identitätsprüfung und erfolgreicher Lernerfolgskontrolle) testiert wurden.

Sollte es hieran fehlen, kann diese Schulung nicht als Kompetenznachweis anerkannt werden.

Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.

LBA – Neue Anleitung zur Erstellung eines Luftfracht-Sicherheitsprogramms

Das Luftfahrt-Bundesamt hat mit Datum vom 08.02.2016 auf seiner Homepage eine neue Anleitung zur Erstellung eines Luftfracht-Sicherheitsprogramms (LFSP) zur Verfügung gestellt.

Wir gehen davon aus, dass diese Version bei Neuzulassungen und bei erforderlichen Revisionen anzuwenden ist.

Unter dem folgenden Link kann die aktuelle Version abgerufen werden:

LBA – Neue Anleitung zur Erstellung eines Luftfracht-Sicherheitsprogramms

Bitte beachten Sie auch die Bereitstellung eines aktualisierten Formulars zur Durchführung der beschäftigungsbezogenen Überprüfung.

Ebenso wurde die Transporteurserklärung an die DVO (EU) 2015/1998 angepasst.

Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.

LBA – Neues Muster des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms (Revision 4)

Das Luftfahrt-Bundesamt hat mit Datum vom 01.02.2016 auf seiner Homepage ein neues Muster des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms zur Verfügung gestellt.

Es handelt sich hierbei um die Revision 4.

Wir gehen davon aus, dass diese Version bei Neuzulassungen und bei erforderlichen Revisionen anzuwenden ist.

Unter dem folgenden Link kann die aktuelle Version abgerufen werden:

Neues Muster des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms (Revision 4)

Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.

Aufhebung der DVO (EU) Nr. 185 / 2010 durch DVO (EU) 2015 / 1998 zum 01.02.2016

Die Verordnung (EU) Nr. 185 / 2010 wird zum 01. Februar 2016 durch die Verordnung (EU) Nr. 2015 / 1998 ersetzt.

In den letzten Jahren wurde die DVO (EU) 185 / 2010 zwanzigmal geändert. Daher hat die Europäische Kommission beschlossen, die bisherige Verordnung durch einen neuen Rechtsakt zu ersetzen, der alle Änderungen konsolidiert.

Ziel ist es, dadurch eine größere Klarheit und Rechtssicherheit zu erlangen.

Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.