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Luftfracht – Leitfaden für LKW-Fahrer steht zum Download bereit

Um die Awareness der Mitarbeiter im Unternehmen über die Schulungen hinaus aufrecht zu erhalten, stellt die SCSC International GmbH den in Deutschland tätigen Reglementierten Beauftragten, Bekannten Versendern und Transporteuren einen Leitfaden für LKW-Fahrer zur Verfügung.

Der Leitfaden ersetzt nicht die von der Verordnung (EG) Nr. 185/2010 Kap. 11.2.3.9. vorgesehene Schulung der Personen, die andere Kontrollen als Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post durchführen oder die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost haben (ehemals Betriebspersonal).

Damit der Fahrer darüber informiert ist, wen im Unternehmen er im Falle von Unregelmäßigkeiten zu kontaktieren hat, können Sie vor dem Ausdrucken des Leitfadens die Kontaktdaten Ihres Sicherheitsbeauftragten eingeben.

Wir werden in naher Zukunft ebenfalls Leitfäden für Lagermitarbeiter und kaufmännische Mitarbeiter, die in den Transportablauf “sicherer Lieferketten” eingebunden sind, im Download-Bereich zur Verfügung stellen.

Änderungen im Muster-Sicherheitsprogramm für “bekannte Versender”

Das Muster-Sicherheitsprogramm für “bekannte Versender” wird in naher Zukunft einer Revision durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) unterzogen werden. Im Kapitel 7.4. – Versand und Transport- muss in Bezug auf die Maßnahmen beim Einsatz eines Fremddienstleisters das “oder” durch ein “und” ersetzt werden.

Die Auswirkungen dieses Interpretationsfehlers sind in der Praxis erheblich. Daher sollten “bekannte Versender”, vor dem Einreichen des Sicherheitsprogramms zur behördlichen Zulassung, diesen Punkt

nochmals mit den Prozessen im Unternehmen abgleichen und dem LBA evtl. eine Revision des Sicherheitsprogramms zur Genehmigung übermitteln.

Für weiterführende Informationen zum Thema “Bekannter Versender” stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Luftfahrt-Bundesamt führt unangekündigte Kontrollen bei Luftfrachtunternehmen durch

Ramsauer: Scharfe Kontrollen der Lieferkette für Luftfracht gehen weiter

Nach den vereitelten Anschlägen mit Luftfrachtbomben hat das Luftfahrt-Bundesamt weitere unangekündigte Kontrollen bei Luftfrachtunternehmen durchgeführt. Im Fokus standen dieses Mal rund 70 sogenannte “Bekannte Versender” und “Reglementierte Beauftragte”. Diese spielen bei der Gewährleistung der “sicheren Lieferkette” für Luftfracht eine zentrale Rolle.

Schwerpunkte der Kontrollen des Luftfahrt-Bundesamtes waren:

  • Zugangstests an Betriebsstätten
  • überwachung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen gemäß unterzeichneter Sicherheitserklärung
  • laufende Aufsicht bei “Reglementierten Beauftragten” und “Bekannten Versendern” im Bereich der Frachtabfertigung

Der “Bekannte Versender” gibt die identifizierbare Fracht als Erster in den Sendungslauf. Dabei ist die Luftfracht z.B. vor unbefugtem Eingriff zu schützen. Zudem müssen Mitarbeiter geschult werden. Bei “Bekannten Versendern” handelt es sich in der Regel um Hersteller von Wirtschaftsgütern, die exportiert werden. “Reglementierte Beauftragte” sind z.B. Spediteure oder Logistikunternehmen, die Frachtkontrollen durchführen und die Pakete auch röntgen. Die Unternehmen werden durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen und überwacht. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 600 “Reglementierte Beauftragte”.

Ergebnisse der Kontrollen:

  • Die Inspektionen bei rund 70 Unternehmen haben teilweise bis zum Entzug des Status des Bekannten Versenders geführt. Besonders im Bereich der Zugangskontrolle wurden Mängel festgestellt.
  • Drei Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen wurde der Status des “Bekannten Versenders” entzogen. Sie sind damit kein Glied der sicheren Lieferkette mehr.
  • Drei Unternehmen aus Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen konnte die Neuzulassung als “Reglementierte Beauftragter” aufgrund schwerwiegender Mängel – z.B. unzureichende bauliche Voraussetzungen – nicht erteilt werden.
  • Bei rund 20 Unternehmen wurden leichtere Mängel festgestellt, insbesondere fehlende Schulungsnachweise des Sicherheitspersonals oder fehlerhafte Frachtpapiere. Den Unternehmen wurden strenge Auflagen auferlegt und weitere Kontrollen angeordnet. Betroffen waren Unternehmen aus Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer:

“Deutschland erfüllt bei der Luftfrachtsicherheit hohe Standards. Dennoch müssen wir wachsam bleiben, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb haben wir in den vergangenen Wochen unsere Kontrollen verstärkt. Mit unangemeldeten Besuchen wollen wir Schwachstellen aufspüren und umgehend beseitigen. Unternehmen, die unseren Sicherheitsauflagen nicht genügen, wird die Lizenz entzogen. Wir wollen die Sicherheit der Lieferkette weiter verbessern – gemeinsam mit den Unternehmen.”

Hintergrund:

Unmittelbar nach den vereitelten Paketbombenanschlägen wurden bereits Reglementierte Beauftragte” in ganz Deutschland mit den Schwerpunkten München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Köln/Bonn, Berlin, Hamburg und Leipzig vom Luftfahrtbundesamt verstärkt kontrolliert. Dabei wurde vor allem geprüft, ob die vom Bundesverkehrsministerium angeordneten Sofortmaßnahmen auch eingehalten werden. Die Kontrollen haben keine schwerwiegenden Mängel ergeben.

Quelle: Internetseite des Verkehrsministeriums, Pressemeldung vom 24.11.2010

Broschüre “Sind Sie ein bekannter Versender?” veröffentlicht

Die SCSC International GmbH hat eine Broschüre zum Thema “Bekannter Versender” von Luftfracht veröffentlicht. In dieser Broschüre sind die ersten Schritte zur Zulassung zum “bekannten Versender” von Luftfracht durch das LBA dargestellt. Wir bieten Ihnen diese Broschüre hier kostenlos zum Download an.

Wir senden Ihnen diese aber auch gerne per Post zu. Schicken Sie hierzu einfach ein E-Mail mit Ihrer Anschrift und der gewünschten Anzahl an Broschüren an info@scsc-int.com.