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SCSC vom LBA zugelassen

Die in Deutschland für Luftfrachtsicherheit zuständige Aufsichtsbehörde, das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), hat die SCSC International GmbH in Kiel zum Reglementierten Beauftragten ernannt. Somit wurden von staatlicher Stelle die hohen Sicherheitsstandards der SCSC bestätigt.

Die SCSC International GmbH trägt per sofort folgende Zulassungsnummer:

DE/RA/00898-01/0516

Kooperation der CONSULTANSEA aus Hamburg und der SCSC International aus Kiel

Das auf die Beratung, Schulung und Kontrolle von an Flughafen- und Luftfrachtlieferungen beteiligten Firmen spezialisierte Unternehmen SCSC International GmbH aus Kiel erweitert sein Portfolio und schließt eine Kooperation mit der in Hamburg ansässigen Fa. CONSULTANSEA.

Die CONSULTANSEA ist ein Unternehmen, das Firmen in der Schifffahrtsbranche folgende Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit und Gefahrenabwehr anbietet:

  • Umsetzung und Aktualisierung von Managementleistungen
    (ISM, ISPS,ILO,STCW)
  • Vorbereitung und Durchführung von Audits in Unternehmen
    und an Bord von Schiffen
  • Schiffsinspektionen, An- und Verkaufsbesichtigungen
  • Schadensbesichtigungen / Unfalluntersuchungen
  • Management von Projekten der technischen Bereederung
  • Schulung von Land- und Bordpersonal zur maritimen Sicherheit

“Wir haben festgestellt, dass, obwohl unterschiedliche Verkehrsträger involviert sind, die Probleme bei der Umsetzung internationaler Verordnungen ähnlich sind”, so Patric Ruschenpöhler, Geschäftsführer der CONSULTANSEA zur Motivation der Zusammenarbeit.

Der Geschäftsführer der SCSC, Herr Schneider sagte zur Kooperation: “Viele Regelungen, vor allem bei der Zollgesetzgebung, sind verkehrsträgerübergreifend. Da müssen auch wir über den Tellerrand hinausblicken, um unsere Kunden umfassend zu betreuen.”

Die CONSULTANSEA wurde 2010 in Hamburg gegründet und wird von Herrn Patric Ruschenpöhler geführt. Herr Ruschenpöhler ist Diplom-Wirtschaftsingenieur für Seeverkehr und war bereits für namhafte Reedereien tätig.

Die SCSC International GmbH wurde im Jahr 2010 in Kiel von Herrn Maik Schneider gegründet und erarbeitet im Bereich der Lieferkettensicherheit Konzepte für die Einführung und Qualitätssicherung von Security-Maßnahmen in allen Bereichen der Logistik.

Weiterführende Informationen zu beiden Unternehmen finden Sie im Internet unter www.consultansea.com oder www.scsc-int.com

SCSC International GmbH seit Mai 2011 Mitglied der Logistik-Initiative Schleswig-Holstein

Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die SCSC International GmbH seit Mai 2011 Mitglied der Logistik-Initiative Schleswig-Holstein ist.

Die Logistik-Initiative Schleswig-Holstein e.V. wurde auf Initiative der Wirtschaft gegründet und ist ein vom Land Schleswig-Holstein und der EU gefördertes Projekt.

Ziel ist es, den Logistik-Standort Schleswig-Holstein und die Vernetzung der Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Link: www.logistik-sh.de

Verstärkung im Team der SCSC

Seit dem 01. April verstärkt Frau Inken Johannsen als Operations Managerin das Team der SCSC International GmbH.

Frau Johannsen hat nach Ihrer Ausbildung zur Speditionskauffrau ein Studium der Verkehrsbetriebswirtschaft absolviert und war anschließend u.a. als Systemanalytikerin bei namhaften Logistikdienstleistern tätig.

Sie wird bei der SCSC International GmbH das Back-Office leiten und als Bindeglied zwischen den einzelnen operativen Einheiten tätig sein.

Wir freuen uns, Frau Johannsen bei der SCSC begrüßen zu können und sind sicher, sie wird auf Grund Ihrer persönlichen und beruflichen Befähigungen eine wertvolle Unterstützung für unser Team sein.

Online-Schulung – Schulung des “Betriebspersonals”

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf seiner Internetseite die aktuellen Regelungen zum Thema Schulungen für Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender veröffentlicht.

Diese finden Sie auf den Internetseiten des LBA.

Weitere Informationen sind dort in den FAQs erhältlich.

Demzufolge beträgt der Mindest-Schulungsumfang, in Anlehnung an die Schulung für Sonstiges Personal, 4 Zeitstunden, wobei drei Stunden theoretisch und eine praktisch abzuhalten sind. Die Schulung hat durch Ausbilder zu erfolgen, die mindestens für die Schulung von Sonstigem Personal zugelassen sind. Diese Regelung gilt für noch nicht geschultes, bzw. neues Personal, welches nach dem 31.12.2010 eingestellt wurde.

Das Personal des Transporteurs muss lediglich unterwiesen werden.

Für die Dienstleister bleibt weiterhin die Problematik der Rechtsverbindlichkeit einer solchen Veröffentlichung bestehen, die jetzt nicht einmal mehr eine zusammenhängende Veröffentlichung ist, da die Anweisungen lediglich noch einem Frage-und-Antwort-Spiel zu entnehmen sind.

Bis zur einer endgültigen Klärung der Sachlage oder der Veröffentlichung der novellierten Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) werden wir die auf unserer Internetseite verlinkte Online-Schulung nicht mehr anbieten.