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Siba beim BV

Das LBA legt seine eigene Vorgabe, dass ein Sicherheitsbeauftragter (Siba) oder ein Stellvertreter während der Geschäftszeiten auf dem Betriebsgelände anwesend sein muss, seit kurzem flexibler aus. So reicht es aus, wenn der Siba oder sein Stellvertreter innerhalb von 30 Minuten auf dem Betriebsgelände anwesend sein kann.

Ziel soll es sein, dass bei einem unangemeldeten Aufsichtsbesuch durch das LBA während der Geschäftszeiten die Mitarbeiter der Behörde nicht lange auf einen Ansprechpartner warten müssen.

Keine automatische Verlängerung der Zulassung

Die in den letzten Jahren erteilte Zulassungsnummer gab Auskunft über die Gültigkeit der Zulassung. Beispiel SCSC: DE/RA/00898‐01/0516. Die vier letzten Ziffern bedeuten Mai (05) 2016 (16) läuft die bestehende Zulassung aus.

Prüfen Sie bitte die Gültigkeitsdauer ihrer Zulassung. Das LBA wird aber nur auf Antrag tätig, daher müssen Sie vor Ablauf Ihrer Zulassung einen formlosen Antrag beim LBA stellen, sollten Sie weiterhin als Reglementierter Beauftragter tätig sein. Nach erfolgter Verlängerung wird die Zulassungsnummer aber nicht mehr verändert.

In unserem Beispiel wird also die Zulassungsnummer auch im Jahre 2017 mit 0516 enden. Grund hierfür ist, dass bei der Programmierung der Datenbank vergessen wurde, die Zulassungsnummer mit variablen zu versehen. Eine einmal vergebene Zulassungsnummer kann nicht mehr verändert werden.

Schulungen

Neben den bekannten Security‐Schulungen (35-Stunden-/4-Stunden‐Schulung) bietet die SCSC International GmbH ab sofort auch Gefahrgutseminare nach den Regeln der ICAO/IATA für die Personalkategorien 6/1/3 an.

Diese Schulung führt die SCSC in Kooperation mit der Flughafen Düsseldorf GmbH durch.

Die Gefahrgutbeauftragten, Herr Michael Schuhmacher und Herr Olaf Müller leiten seit vielen Jahren erfolgreich bundesweit Seminare zum Thema Gefahrgut.

Termine und ein Anmeldeformular finden Sie auf der SCSC‐Homepage unter Gefahrgut-Schulung.

IHK-Veranstaltung: Bekannter Versender – alles bekannt?

Die IHK Kiel veranstaltet am 26.02.2013 ab 15.30 Uhr gemeinsam mit der SCSC International GmbH ein Werkstattgespräch zum Thema Bekannter Versender. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung.

IHK-Veranstaltung: Bekannter Versender – alles bekannt?

Hier können Sie die Einladung und Anmeldung als PDF-Datei herunterladen.

5‐Jahres Frist

Bei Schulungen und Zulassung wurde in der Vergangenheit meistens mit einer 5‐Jahres‐Frist gearbeitet. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass Sie Ihre Schulungsnachweise nochmals überprüfen. Sollte die Schulung länger als 5 Jahre zurück liegen, müssen Sie diese Schulung schnellstens erneuern.

Sollte die Frist in naher Zukunft ablaufen, können Sicherheitsbeauftragte an einem eintägigen Refresher‐Seminar teilnehmen.