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Wichtige Änderung für Geschäftliche Versender

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat mit Datum 30.09.2013 auf seiner Homepage veröffentlicht, dass auch der sogenannte „zuständige Beauftragte“ beim Geschäftlichen Versender auf Grundlage der VO (EU) Nr. 185/2010 Anhang Kapitel 11.2.2. i.V. mit Kapitel 11.2.5. zu schulen ist.

Somit muss der „zuständige Beauftragte“ beim Geschäftlichen Versender die gleiche Schulung absolvieren wie der Sicherheitsbeauftragte des Reglementierten Beauftragten bzw. Bekannten Versenders.

Das LBA veröffentlicht neue Anleitung zur Erstellung des LFSP bei Reglementierten Beauftragten

Das Luftfahrt-Bundesamt hat alle zugelassenen Reglementierten Beauftragten schriftlich darüber informiert, dass seit dem 10.06.2013 eine neue Anleitung zur Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms eines reglementierten Beauftragten zum Download auf der LBA-Homepage zur Verfügung steht.

Die neuen Vorgaben sind in Form einer Revision bis zum 05. Juli 2013 umzusetzen und beim LBA Referat S3 einzureichen.

Hier erhalten Sie direkt vom LBA die offizielle Anleitung zur Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms (Air Cargo Security Program) eines reglementierten Beauftragten als Word-Dokument zum Download.

Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte am Flughafen Düsseldorf

Gemeinsam mit unserem langjährigen Kooperationspartner, der Flughafen Düsseldorf GmbH, bietet die SCSC International GmbH jetzt auch die Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte bei Bekannten Versendern, Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Flughäfen und Luftfahrtunternehmen am Standort Düsseldorf an.

Diese Auffrischungsschulung muss nach der jetzigen Verordnungslage alle 5 Jahre durchgeführt werden, damit die Funktion weiterhin ausgeübt werden darf.

Nähere Informationen und die Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

Information LBA zur Schulungsänderung nach Kap. 11.2.3.9

Im Rahmen Ihrer aktuellen Audits bei Bekannten Versendern/
Reglementierten Beauftragten weist das Luftfahrt-Bundesamt daraufhin, dass es zukünftig einen erhöhten Stundenansatz bei Schulungen nach Kap 11.2.3.9 der VO (EU) 185/2010 geben wird.

Auf den Protokoll-Vordrucken des LBA werden 11 Stunden genannt.

Wichtig:

  • Die Änderung der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) ist noch nicht verabschiedet. Daher sind keinerlei Nachschulungen/
    Neuschulungen aktuell vorzunehmen.
  • Die Höhe des Stundenansatzes der Schulung nach 11.2.3.9 steht
    noch nicht fest.

Sobald es eine offizielle Verlautbarung zu diesem Thema gibt, werden wir diese entsprechend auf unserer Homepage kommunizieren.

Genehmigung Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das LBA unsere Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte bei Bekannten Versendern, Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Flughäfen und Luftfahrtunternehmen akzeptiert hat und wir somit diese 4-stündige Schulung ab sofort anbieten können.

Die Auffrischungsschulung für Sicherheitsbeauftragte bei Bekannten Versendern, Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Flughäfen und Luftfahrtunternehmen muss nach der jetzigen Verordnungslage alle 5 Jahre durchgeführt werden, damit die Funktion weiterhin ausgeübt werden darf.

Es handelt sich hier um eine 4-stündige Schulung mit festvorgegebenen Inhalten.

Wir führen diese Schulung mit vom LBA zugelassenen Trainern durch.

Nähere Informationen und die Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte unserem Anmeldeformular.