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Revision 2.0 des TSP veröffentlicht

Im Rahmen der Überarbeitungen der Sicherheitsprogramme hat das Luftfahrt-Bundesamt auch eine Revision des Programms für Transporteure vorgenommen. Ab sofort ist die Version 2.0 des TSP (Transporteur-Sicherheitsprogramms) zu nutzen.

Auch hier fällt auf, dass nicht mehr die Revisionsstände der einzelnen Kapitel aufzuführen ist. Zusätzlich wurden einige Änderungen vorgenommen. So wurden die notwendigen Angaben beim Notfallplan um den Vorgesetzten ergänzt.

Auch wurde ein Ernennungsschreiben für den Sicherheitsbeauftragten beim Transporteur eingeführt.

Die aktuelle Version des Sicherheitsprogramms und des Ernennungsschreibens finden sie hier:

Muster des Transporteur-Sicherheitsprogramms Version 2.0

Benennung Sicherheitsbeauftragter

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.

Revision 6 des BVSP veröffentlicht

Das Luftfahrt-Bundesamt hat auf seiner Homepage ein neues Muster des „Bekannte-Versender-Sicherheitsprogramms“ zum Download zur Verfügung gestellt. Neben einigen redaktionellen Änderungen fällt auf, dass das Inhaltsverzeichnis und damit auch die Nennung der Revisionsstände der einzelnen Kapitel weggefallen ist. Wir gehen davon aus, dass dies mit Blick auf die anstehende Revision der Luftsicherheits-Gebührenverordnung erfolgt ist. Es ist angedacht – so hört man gerüchteweise – dass in Zukunft Revisionen der Sicherheitsprogramme von der Behörde kostenpflichtig geprüft werden. Da in Zukunft das BVSP immer komplett eingereicht werden muss, umgeht man so Diskussion der Kosten für das Prüfen einzelner Kapitel.

Im Kapitel 3 – Personal wurden nun feste Vorgaben zum Einstellungsverfahren vorgegeben, welche dann durch das zugelassene Unternehmen umzusetzen sind.

Besonders möchten wir auf die Änderung beim Thema Verpackung hinweisen. Nun fordert das Luftfahrt-Bundesamt eine Fotodokumentation der Packstücke und der damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen in der Anlage zum Sicherheitsprogramm.

Im Kapitel „Kontrollen“ wurde das Thema „HRCM – High Risk Cargo and Mail“ aufgenommen. Der bekannte Versender muss nun bei Anzeichen einer erheblichen Manipulation den reglementierten Beauftragten nicht nur darauf hinweisen, dass die Sendung „unsicher“ ist, sondern hier zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass die Sendung entweder:

  • Anzeichen erheblicher Manipulation aufweist, oder
  • anderweitig verdächtig ist, oder
  • von der zuständigen Behörde, einer Strafverfolgungs-/Vollzugbehörde oder einem Nachrichtendienst als Luftsicherheitsrisiko gemeldet wurde.

Zum Abschluss des Sicherheitsprogramms muss der im Unternehmen verantwortliche die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben bestätigen.

Zudem ist jetzt eine Benennung des Sicherheitsbeauftragten und seiner Stellvertreter auf Basis eines vom LBA zur Verfügung gestellten Formulars durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass bei Revisionen immer die aktuelle Vorlage des LBA genutzt, bzw. die Inhalte des aktuellen Musters BVSP abgedeckt sein müssen.

Das aktuelle Muster finden Sie hier: Muster BVSP

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.

LFSP – Luftfracht-Sicherheitsprogramm für reglementierte Beauftragte

Wir möchten darauf hinweisen, dass das LBA bereits im Februar ein neues Muster-Luftfracht-Sicherheitsprogramm für reglementierte Beauftragte veröffentlicht hat.

Auch hier gilt, dass bei Revisionen das aktuelle Muster LFSP zu nutzen ist, bzw. die Inhalte des Musters abgedeckt sein müssen.

Besonderes Augenmerk sollten reglementierte Beauftragte auf das Thema Unterauftragnehmer legen. Hier fordert das Luftfahrt-Bundesamt seit einiger Zeit eine detaillierte Auflistung der für die verschiedenen Prozesse zum Einsatz kommenden Unternehmen.

Hierzu hat die Behörde eine Excel-Liste erstellt, welche Sie hier als Anlage Liste Unterauftragnehmer zum Download finden.

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Neue Website des LBA

Das Luftfahrt-Bundesamt hat seine Internetpräsenz komplett überarbeitet und einen neuen Anstrich verpasst.

Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit und machen Sie sich mit der neuen Struktur der Homepage des LBA vertraut.

Die bekannte Internetadresse blieb natürlich unverändert: www.lba.de

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Sonderkontrollverfahren unter Nutzung von Sprengstoffspurendetektoren (ETD) wird zum 30.06.2019 eingestellt

Reglementierte Beauftragte hatten in der Vergangenheit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Sendungen unter Nutzung des Sonderkontrollverfahrens nach Kapitel 6.2.1.6 der DVO (EU) 2015/1998 mit Hilfe von ETD-Geräten nur an der Außenseite einer Sendung zu sichern.

Dieses Verfahren entspricht nach einer internen Überprüfung des LBA nicht den gesetzlichen Vorschriften des Sonderkontrollverfahrens und wird daher zum 30.06.2019 eingestellt.

Das LBA empfiehlt betroffenen Versendern den Status des Bekannten Versender zu beantragen.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.