Das LBA hat die zunehmende Kritik an dem bereits 2011 veröffentlichen „Muster bekanntes Versender Sicherheitsprogramm (bVSP)“ zum Anlass genommen, ein neues Muster‐bVSP zu schreiben. Man wird dieses aber erst nach Ablauf der Übergangsfrist zur behördlichen Zulassung, im März dieses Jahres veröffentlichen, da das LBA befürchtet, sonst die aktuell im Erstellungsprozess befindlichen Antragsteller zu verunsichern.
Ob alle bereits behördlich zugelassenen bekannten Versender nach Veröffentlichung des neuen Muster‐bVSP ihr bestehendes Sicherheitsprogramm aktualisieren müssen und in welchem Zeitraum dies geschehen muss, ist noch offen.