07.08.14

Neue Transporteurserklärung VO (EU) Nr. 687/2014

Das Luftfahrt-Bundesamt hat am 05.08.2014 auf seiner Homepage die neue Transporteurserklärung gemäß den Vorgaben der VO (EU) Nr. 687/2014 zum Download zur Verfügung gestellt.

Diese Erklärung muss zwingend für neue Anerkennungen genutzt werden.

Die bisherige Form der Transporteurserklärung gemäß VO (EU) 173/2012 behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Es muss jedoch ein Austausch der Dokumente erfolgen, wenn von der neuen Möglichkeit der Unterauftragsvergabe an Dritte Gebrauch gemacht werden soll.

Ein Muster der neuen Transporteurserklärung finden Sie in unserem
Download-Bereich.