03.01.19

LuftSiGebV – Luftsicherheit-Gebührenverordnung

Bereits in der Begründung zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wurde darauf hingewiesen, dass die Gebührenverordnung in der Luftsicherheit angepasst werden muss. Der ursprünglich geplante Termin für die Einführung einer geänderten Gebührenverordnung wurde bereits nicht eingehalten. Aktuell ist nicht absehbar, wann genau die neue Gebührenverordnung in Kraft treten wird. Auch wird um die genauen Inhalte, und damit um die Gebührenhöhe, zwischen den beteiligten Ministerien gerungen. Es scheint aber sicher, dass die Kosten für die Zulassung der beteiligten der Sicheren Lieferketten steigen, bzw. erstmalig erhoben werden. Neben den Kosten für die Zulassung sollen auch die Überwachungsmaßnahmen in Zukunft von den Beteiligten, also den zugelassenen Unternehmen, getragen werden.

Ob unter die Überwachungskosten auch die Kosten für Änderungen von Sicherheitsprogrammen (Revisionen) fallen, ist anzunehmen. Daher empfehlen wir, eventuelle Änderungen der Programme möglichst zeitnah an die zulassende Stelle zu übermitteln, um eventuelle Gebühren nach der Einführung der geänderten Gebührenverordnung zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.