Im Rahmen Ihrer aktuellen Audits bei Bekannten Versendern/
Reglementierten Beauftragten weist das Luftfahrt-Bundesamt daraufhin, dass es zukünftig einen erhöhten Stundenansatz bei Schulungen nach Kap 11.2.3.9 der VO (EU) 185/2010 geben wird.
Auf den Protokoll-Vordrucken des LBA werden 11 Stunden genannt.
Wichtig:
- Die Änderung der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) ist noch nicht verabschiedet. Daher sind keinerlei Nachschulungen/
Neuschulungen aktuell vorzunehmen.
- Die Höhe des Stundenansatzes der Schulung nach 11.2.3.9 steht
noch nicht fest.
Sobald es eine offizielle Verlautbarung zu diesem Thema gibt, werden wir diese entsprechend auf unserer Homepage kommunizieren.