Am 28.04.2013 verliert die vom bekannten Versender vor dem 28.04.2010 gezeichnete Sicherheitserklärung ihre Gültigkeit. Dies heißt, dass ab dem 29.04.2013 vom Reglementierten Beauftragten geprüft werden muss, ob der Versender von Luftfracht ein in der EU-Datenbank eingetragener bekannter Versender ist.
Nur wenn der Versender mit einer gültigen Zulassungs-Nummer in der EU-Datenbank registriert ist , kann von aufwendigen Kontrollen der Luftfracht ( z.B. Röntgen ) abgesehen werden.
Es bleibt abzuwarten, welche Verzögerungen bei der Abfertigung von Luftfracht in den nächsten Wochen entstehen.