Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellt auf Anfrage eine Vorlage zur Erstellung eines Sicherheitsprogrammes für "Bekannte Versender" zur Verfügung. Dieses Sicherheitsprogramm erleichtert den Versendern von Luftfracht, im Rahmen ihrer behördlichen...mehr lesen
LBA
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig hat darüber informiert, dass mit sofortiger Wirkung keine externen Luftfracht-Sicherheitsbeauftragten beim Reglementierten Beauftragten akzeptiert werden. Das LBA stützt sich hierbei auf eine Auslegung...mehr lesen
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 185/2010 und des dazugehörigen Beschlusses der Kommission vom 13.04.2010 (K(2010(774 endgültig) gibt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) folgendes bekannt: Alle zum 28.04.2010 anerkannten Bekannten...mehr lesen