Wir möchten darauf hinweisen, dass im Ausland erworbene Qualifikationen (z.B. Online-Schulung nach 11.2.3.9) nur dann vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt werden, wenn die Schulung zusätzlich bei einem im europäischen Ausland registrierten Beteiligten der sicheren Lieferkette (z.B. reglementierter Beauftragter oder bekannter Versender) unter Einhaltung der dortigen Vorgaben für Luftsicherheitsschulungen (inkl. Identitätsprüfung und erfolgreicher Lernerfolgskontrolle) testiert wurden.
Sollte es hieran fehlen, kann diese Schulung nicht als Kompetenznachweis anerkannt werden.
Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.