Das Muster-Sicherheitsprogramm für “bekannte Versender” wird in naher Zukunft einer Revision durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) unterzogen werden. Im Kapitel 7.4. – Versand und Transport- muss in Bezug auf die Maßnahmen beim Einsatz eines Fremddienstleisters das “oder” durch ein “und” ersetzt werden.
Die Auswirkungen dieses Interpretationsfehlers sind in der Praxis erheblich. Daher sollten “bekannte Versender”, vor dem Einreichen des Sicherheitsprogramms zur behördlichen Zulassung, diesen Punkt
nochmals mit den Prozessen im Unternehmen abgleichen und dem LBA evtl. eine Revision des Sicherheitsprogramms zur Genehmigung übermitteln.
Für weiterführende Informationen zum Thema “Bekannter Versender” stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.