Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat zum 01. November 2013 ein Modulsystem für Schulungen im Bereich Luftsicherheit in Kraft gesetzt. Lt. VO (EU) 185/2010 müssen Schulungsinhalte für die Schulung von Sicherheitspersonal von der zuständigen Behörde festgelegt oder genehmigt werden. Durch die jetzige Festlegung entfällt also die Genehmigungspflicht von Schulungsprogrammen. Zur Vereinfachung haben das BMI und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Schulungsinhalte nun in einem sog. „Modulsystem“ zusammengefasst. Das Modulsystem unterliegt einer vorläufigen Erprobungsphase bis zum 31. Juli 2014, im Anschluss wird die Anwendung des Modulsystems durch das BMI und das BMVBS ausgewertet und eventuell notwendige Anpassungen oder Änderungen werden eingearbeitet. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Modulsystems können Schulungen auch weiterhin auf Basis der bereits genehmigten Schulungsprogramme begonnen werden.
Die Schulung der Sicherheitsbeauftragten (11.2.5.) wird auch in Zukunft 34 Unterrichtseinheiten betragen. Die Schulungen nach Nummer 11.2.3.9. und 11.2.3.10. (Sicherheitskontrollen bei Luftfracht, Flughafenlieferungen und Bordvorräten) werden auf 7 Unterrichtseinheiten erhöht.
Weiterhin wird es eine neue Vorlage zum Nachweis der Schulungen bzw. Zertifizierungen geben.
Der Bereich Fortbildung ist vom hier genannten Erlass nicht erfasst, daher bleiben die bekannten Wiederholungsfristen bestehen.
Zum Thema WBT und CBT-Schulung erwarten wir in den nächsten Monaten weitere Einzelheiten.