Im Gegensatz zum “Bekannten Versender” (BV) handelt es sich beim “Geschäftlichen Versender” (GV) um keinen Status, der von einer Behörde vergeben und überwacht wird.
Ein Unternehmen, welches für das Versenden seiner Ware diesen Status wählt, musste bisher lediglich eine sogenannte “Verpflichtungserklärung-geschäftlicher Versender” seinem reglementierten Beauftragten gegenüber unterzeichnen.
Des Weiteren waren die Erstellung eines Sicherheitsprogrammes und das Vorhandensein eines Sicherheitsbeauftragten notwendig, um die Anforderungen des Status GV zu erfüllen.
Dieser Status erlaubte es dann, dass Ware, die von einem GV mit Hilfe des anerkennenden regB an Bord eines Frachtflugzeuges verbracht wurde, keine weitere Kontrolle durchlaufen musste.
Der Status gilt allerdings ausschließlich für die Nutzung von sogenannten Nur-Frachtflugzeugen.
Insbesondere das Fehlen einer behördlichen Instanz zur Überprüfung der im Sicherheitsprogramm beschriebenen Prozesse, führte in der Vergangenheit dazu, dass andere europäische Mitgliedsstaaten die
Anwendung dieses Status in ihren nationalen Umsetzungsvorgaben der VO (EG) Nr. 300/2008 i.V. mit VO (EU) 185/2010 untersagten.
Eine aktuelle Beurteilung des Status Geschäftlicher Versender durch das Bundesverkehrsministerium in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrt-Bundesamt hat nunmehr zu der Entscheidung geführt, dass dieser Status in naher Zukunft auch in Deutschland nicht mehr angewendet werden darf.
Als Umsetzungsdatum scheint sich der 1. April 2016 herauszukristallisieren.
Das heißt, eine Verladung von Fracht mit dem Sicherheitsstatus “SCO” ist dann auch in Deutschland nicht mehr möglich.
Die derzeit noch mit dem Status GV arbeitenden Unternehmen (22 regB haben aktuell 38 GV anerkannt) werden vom LBA zeitnah informiert, damit frühzeitig alternative Lösungen implementiert werden können.
Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.