In den letzten Wochen wurden wir vermehrt zum Thema Umschulungen bzw. Gültigkeit der Schulungen bei Fahrern kontaktiert. Wir möchten an folgendem Beispiel die aktuelle Auslegung des LBA zu diesem Thema verdeutlichen:
Eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 wurde im Februar 2014 absolviert. Da später auch eine Schulung nach 11.2.3.10 notwendig wurde, erfolgte im Mai 2016 eine Umschulung gem. Modulsystem auf 11.2.3.10.
Unabhängig von der Umschulung muss die Schulung nach 11.2.3.9 dann im Februar 2019 wiederholt werden (Auffrischungsschulungen sind aktuell hierfür nicht vorgesehen). Die Qualifikation nach 11.2.3.10 bleibt unabhängig von der Gültigkeit der Schulung nach 11.2.3.9 bis Mai 2021 bestehen.
Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.