04.05.16

Islamistische Radikalisierung von Mitarbeitern

Islamismus bedeutet nicht automatisch Extremismus oder Terrorismus! Durch die zunehmende Verlagerung der Verantwortung auf die Teilnehmer der sicheren Lieferkette (z.B. durch die beschäftigungsbezogene Überprüfung nach Nr. 11.1.4 des Anhangs der Verordnung (EU) 2015/1998) sind viele Unternehmen mit dem Umgang sich radikalisierender Mitarbeiter überfordert. Wir empfehlen hier den Leitfaden des ASW Bundesverband, der hier zum Download bereitsteht.

Zusätzlich empfehlen wir einen engen Kontakt mit der lokal zuständigen Verfassungsschutzbehörde. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Verfassungsschutzbehörde finden Sie hier.

Diese Behörden stehen Ihnen bei Verdachtsfällen hilfreich zur Seite und können notfalls Maßnahmen, wie eine Gefährderansprache, einleiten.

Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.