16.08.17

Neue LBA-Formulare bei den "Reglementierten Beauftragten"

Das Luftfahrt-Bundesamt hat mit heutigen Datum in der Rubrik “Reglementierter Beauftragter” auf seiner Homepage eine News zum Thema Übermittlung von LFSP und Änderungsanträgen veröffentlicht.

Per sofort können Sie das Luftfracht-Sicherheitsprogramm (LFSP), dessen Anlagen, sowie auch Änderungsanträge ausschließlich in elektronischer Form an das LBA übermitteln.

Entweder kann dies durch Übermittlung einer Mail an regB@lba.de oder durch Übersendung eines Datenträgers geschehen.

Das LBA weist ausdrücklich darauf hin, dass für Programm, Anhänge und ggf. Niederlassungsblätter jeweils eigene Dateien zu verwenden sind.

Postalisch müssen allerdings weiterhin folgende Dokumente an das Referat S3 im Original übermittelt werden:

  • Verpflichtungserklärung gem. Anlage 6-A des Anhangs der VO(EU) 2015/1998
  • Vollmachten für externe Berater

Das LBA hat zudem zwei neue Formulare auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt:

  • Antrag auf Zulassung regB
  • Antrag auf Änderung regB

Diese Dokumente sind unter folgendem Link zu finden: Reglementierter Beauftragter: Dokumente und Formulare

Die Anträge können elektronisch oder auch per Post an das LBA übermittelt werden.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.