01.02.19

Sonderkontrollverfahren unter Nutzung von Sprengstoffspurendetektoren (ETD) wird zum 30.06.2019 eingestellt

Reglementierte Beauftragte hatten in der Vergangenheit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Sendungen unter Nutzung des Sonderkontrollverfahrens nach Kapitel 6.2.1.6 der DVO (EU) 2015/1998 mit Hilfe von ETD-Geräten nur an der Außenseite einer Sendung zu sichern.

Dieses Verfahren entspricht nach einer internen Überprüfung des LBA nicht den gesetzlichen Vorschriften des Sonderkontrollverfahrens und wird daher zum 30.06.2019 eingestellt.

Das LBA empfiehlt betroffenen Versendern den Status des Bekannten Versender zu beantragen.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.