Bei Schulungen und Zulassung wurde in der Vergangenheit meistens mit einer 5‐Jahres‐Frist gearbeitet. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass Sie Ihre Schulungsnachweise nochmals überprüfen. Sollte die Schulung länger als 5 Jahre zurück liegen, müssen Sie diese Schulung schnellstens erneuern.
Sollte die Frist in naher Zukunft ablaufen, können Sicherheitsbeauftragte an einem eintägigen Refresher‐Seminar teilnehmen.