Am 28.04.2013 verliert die vom bekannten Versender vor dem 28.04.2010 gezeichnete Sicherheitserklärung ihre Gültigkeit. Dies heißt, dass ab dem 29.04.2013 vom Reglementierten Beauftragten geprüft werden muss, ob der Versender von Luftfracht ein...mehr lesen
News
Corporate News und Aktuelles zu Supply-Chain-Security
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 189/2013 der Kommission vom 5. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 in Bezug auf die Regelung für bekannte Versender wurde die Übergangsfrist für bekannte Versender bis zum 28. April...mehr lesen
Immer wieder muss man feststellen, dass die verschiedenen Außenstellen des LBA die Vorgaben aus der Zentrale in Braunschweig unterschiedlich umsetzen. Auch innerhalb der Außenstellen werden Vorgaben der Zentrale von LBA‐Mitarbeitern...mehr lesen
Das LBA legt seine eigene Vorgabe, dass ein Sicherheitsbeauftragter (Siba) oder ein Stellvertreter während der Geschäftszeiten auf dem Betriebsgelände anwesend sein muss, seit kurzem flexibler aus. So reicht es aus, wenn der Siba oder sein...mehr lesen
Die in den letzten Jahren erteilte Zulassungsnummer gab Auskunft über die Gültigkeit der Zulassung. Beispiel SCSC: DE/RA/00898‐01/0516. Die vier letzten Ziffern bedeuten Mai (05) 2016 (16) läuft die bestehende Zulassung aus. Prüfen Sie bitte...mehr lesen