Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat mit Datum 30.09.2013 auf seiner Homepage veröffentlicht, dass auch der sogenannte „zuständige Beauftragte“ beim Geschäftlichen Versender auf Grundlage der VO (EU) Nr. 185/2010 Anhang Kapitel 11.2.2. i.V....mehr lesen
LBA
Das Luftfahrt-Bundesamt hat alle zugelassenen Reglementierten Beauftragten schriftlich darüber informiert, dass seit dem 10.06.2013 eine neue Anleitung zur Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms eines reglementierten Beauftragten zum...mehr lesen
Im Rahmen Ihrer aktuellen Audits bei Bekannten Versendern/ Reglementierten Beauftragten weist das Luftfahrt-Bundesamt daraufhin, dass es zukünftig einen erhöhten Stundenansatz bei Schulungen nach Kap 11.2.3.9 der VO (EU) 185/2010 geben wird. Auf...mehr lesen
Immer wieder muss man feststellen, dass die verschiedenen Außenstellen des LBA die Vorgaben aus der Zentrale in Braunschweig unterschiedlich umsetzen. Auch innerhalb der Außenstellen werden Vorgaben der Zentrale von LBA‐Mitarbeitern...mehr lesen
Das LBA legt seine eigene Vorgabe, dass ein Sicherheitsbeauftragter (Siba) oder ein Stellvertreter während der Geschäftszeiten auf dem Betriebsgelände anwesend sein muss, seit kurzem flexibler aus. So reicht es aus, wenn der Siba oder sein...mehr lesen