Die Europäische Kommission hat den Vorstoß des LBA abgelehnt, sichere Lieferketten zu genehmigen, in denen Sendungen von einem zugelassenen bekannten Versender (BV) sicher zum nächsten bekannten Versender transportiert werden können.
Das LBA hat von verschiedenen großen Unternehmen diese Anfrage erhalten, da man unter dem Dach einer Holding von einem Unternehmensteil zum nächsten sicher liefern wollte.
Da die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 aber keine Prozesse beim bekannten Versender für die Annahme von Waren vorsieht, war diese Entscheidung absehbar.