In den vergangenen Wochen hat das Luftfahrt-Bundesamt aufgrund der Corona-Krise mehrere Informationen bzgl. der Verlängerung von Schulungsfristen und der Verlängerung von Ablauffristen bei den Stellen veröffentlicht.
Nachfolgend der aktuelle Sachstand (18.05.2020):
1. Luftsicherheitsschulungen
Aufgrund der Problematik bei der Durchführung von Präsenzschulungen hatte das LBA im März/April bekanntgegeben, dass Luftsicherheitsschulungen, deren Fotbildungsfristen im Zeitraum vom 16.03.20 bis zum 17.05.2020 oder in der Folge abgelaufen wären, um sechs Monate verlängert werden können.
Diese Regelung wurde mit dem heutigen Tage noch einmal angepasst:
Luftsicherheitsschulungen der Kategorien 11.2.3.6 bis 11.2.7 der DVO (EU) 2015/1998, deren Gültigkeit im Zeitraum vom 16.03.20 bis zum 18.08.20 regulär enden, gelten bis zum 18.08.20 als gültig ohne Absolvieren einer Fortbildung oder einer erneuten Schulung!
Dies gilt ebenso für Schulungen von Kontrollpersonal (Kapitel 11.2.3-11.2.3.5)
Das LBA empfiehlt allen Betroffenen, die Schulungen so zeitnah wie möglich zu absolvieren, um durch einen starken gleichzeitigen Bedarf nicht Gefahr zu laufen, keinen rechtzeitigen Termin (Präsenzschulung oder Webinar) zu erhalten.
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal auf die Möglichkeit verweisen, die Auffrischung nach Kapitel 11.2.5 und die Ausbilderfortbildung bei der SCSC International GmbH auch als von der zuständigen Luftaufsichtsbehörde genehmigtes Webinar zu buchen:
2. Statusverlängerungen
Das LBA hat auf den Seiten der Bekannten Versender als auch der Reglementierten Beauftragten darauf hingewiesen, dass bis auf Weiteres keine Vor-Ort-Kontrollen zur Verlängerung des jeweiligen Status durchgeführt werden dürfen.
Daher werden ablaufende Zulassungen unter der Bedingung, dass alle gesetzlichen Anforderungen nach wie vor erfüllt werden, um drei Monate verlängert.
Neuzulassungen können aktuell nicht erfolgen!
Da die Entwicklungen zur Corona-Krise sehr dynamisch sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass es in den nächsten Wochen zu erneuten Anpassungen seitens der Behörden kommt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.