03.11.15

Aktuelles zur Luftfrachtsicherheit

1. Aussetzung Bennenung von Geschäftlichen Versendern

Das Luftfahrt-Bundesamt hat aktuell mitgeteilt, dass es ab 1. April 2016 eine strengere Maßnahme zum Thema Anerkennung Geschäftlicher Versender in Deutschland geben wird: In der Bundesrepublik Deutschland ansässige reglementierte Beauftragte werden dann nicht mehr die Möglichkeit haben, sogenannte Geschäftliche Versender gem. Kap.6.5.1 der VO (EU) Nr. 185/2010 zu benennen.

Dies bedeutet in der Konsequenz, dass es ab 1. April 2016 nicht mehr möglich ist, in der Bundesrepublik Sendungen in ein Flugzeug zu verladen, die allein den Sicherheitsstatus „SCO“, das heißt sicher ausschließlich für Nurfrachtflugzeuge und Nurpostflugzeuge, haben.

Zusätzlich weißt das LBA daraufhin, dass die Regelung der Nummer 6.2.1 (f) des Kommissionsbeschlusses K(2010)774 von der Maßnahme unberührt bleibt.

2. Beschäftigungsbezogene Überprüfung

Viele Firmen nutzen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiter die sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung (BÜ).

Das LBA weißt aktuell daraufhin, dass bei Überprüfungen, die ab dem 12.02.2013 erstellt wurden, für die Darstellung des Datums der Beschäftigungsverhältnisse sowie Aus- u. Weiterbildungen der letzten 5 Jahre unbedingt das Format TTMMJJ zu wählen ist.

Sollte man bei der Durchführung der BÜ ein eigenes Formular verwendet haben, das nicht dieser Vorgabe entspricht, so müssen diese Dokumente nachgebessert werden, da sie bei einer Überprüfung durch das LBA nicht anerkannt werden.

Das LBA empfiehlt daher, auf das Musterformular „Beschäftigungsbezogene Überprüfung“ auf der Homepage des LBA zurückzugreifen. Unter diesem Link finden Sie das betreffende Dokument.

3. Antrag auf behördliche Zulassung zum bekannten Versender

Wir möchten darauf hinweisen, dass das LBA auf seiner Homepage im Bereich der Download-Dokumente für die Bekannten Versender ein modifiziertes Antragsformular für die Zulassung zum BV hinterlegt hat.

Dieses ist ebenfalls zu verwenden, wenn die Zulassung durch einen neuen Betriebsstandort erweitert werden soll. Unter diesem Link finden Sie das betreffende Dokument.

Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, steht Ihnen das Team der SCSC gerne zur Verfügung.