Mit der DVO (EU) 2019/103 wurde die die DVO (EU) 2015/1998 u.a. im Kapitel 11 (Personal und Schulungen) geändert. So wurde auf europäischer Ebene neben der Zuverlässigkeitsüberprüfung eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung eingeführt. Im Text der Verordnung werden für die Gültigkeiten der Überprüfungen ein bzw. drei Jahre angegeben.
Das Bundesministerium des Innern, als in Deutschland zuständiges Ministerium, hat jetzt klargestellt, dass sich an den nationalen Vorgaben, auch nach dem Inkrafttreten der europäischen Regelung, nichts ändern wird. Da die nationalen Vorgaben zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bereits der europäischen erweiterten Überprüfung entsprechen, müssen national keine Änderungen vorgenommen werden. Auch bleibt in Deutschland der Zeitraum der Gültigkeit von 5 Jahren unverändert.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.