Da in der Vergangenheit der Gesetzgeber einige Unschärfen im Bereich der Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte in die Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) nicht nachgebessert hat, hat das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die in ihrem Zuständigkeitsbereich zugelassenen Ausbilder darüber informiert, dass Fortbildungen am dem 01.01.2020 nach einem neuen Konzept durchzuführen sind. Die wichtigsten Änderungen für Sie sind:
- Fortbildungen auf Basis des Kapitels 11.2.6 der DVO (EU) 2015/1998 (Flughafenausweis-Schulung) werden zukünftig vom LBA nicht mehr anerkannt
- wbt/cbt-Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte dürfen von LBA-Ausbildern nicht mehr durchgeführt werden
- Die 5-Jahresfrist beginnt mit dem Tag der absolvierten Fortbildung
- LBA-Ausbilder müssen bei dieser Fortbildung einen Abschlusstest durchführen
Bitte beachten Sie, dass bei einer Überschreitung des 5-Jahres Intervalls eine komplette
(Neu)-Schulung nach 11.2.5 (34 UE) zu absolvieren ist.
Damit Sie ausreichend Möglichkeiten haben, die notwendigen Fortbildungen zu absolvieren, bieten wir Ihnen in Kiel folgende Fortbildungstermine an:
07. Februar 2020
26. März 2020
26. Mai 2020
Zusätzlich möchten wir auf die Auffrischungsschulungen unseres Kooperationspartners, dem Flughafen Düsseldorf, hinweisen. Termine für Schulungen in Düsseldorf finden Sie hier.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen eine friedliche Weihnachtszeit.