07.02.11

Online-Schulung – Schulung des "Betriebspersonals"

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf seiner Internetseite die aktuellen Regelungen zum Thema Schulungen für Reglementierte Beauftragte und Bekannte Versender veröffentlicht.

Diese finden Sie auf den Internetseiten des LBA.

Weitere Informationen sind dort in den FAQs erhältlich.

Demzufolge beträgt der Mindest-Schulungsumfang, in Anlehnung an die Schulung für Sonstiges Personal, 4 Zeitstunden, wobei drei Stunden theoretisch und eine praktisch abzuhalten sind. Die Schulung hat durch Ausbilder zu erfolgen, die mindestens für die Schulung von Sonstigem Personal zugelassen sind. Diese Regelung gilt für noch nicht geschultes, bzw. neues Personal, welches nach dem 31.12.2010 eingestellt wurde.

Das Personal des Transporteurs muss lediglich unterwiesen werden.

Für die Dienstleister bleibt weiterhin die Problematik der Rechtsverbindlichkeit einer solchen Veröffentlichung bestehen, die jetzt nicht einmal mehr eine zusammenhängende Veröffentlichung ist, da die Anweisungen lediglich noch einem Frage-und-Antwort-Spiel zu entnehmen sind.

Bis zur einer endgültigen Klärung der Sachlage oder der Veröffentlichung der novellierten Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) werden wir die auf unserer Internetseite verlinkte Online-Schulung nicht mehr anbieten.