Bei der Gewährleistung der „sicheren Lieferkette“ spielen neben den „Reglementierten Beauftragten“ die „Bekannten Versender“ eine zentrale Rolle. Die Studie des Instituts für Luft- und Raumfahrt der Technischen Universität Berlin unter Leitung von MBA Tanja Gehrke hat die Einflüsse der „Einführung von VO (EG) Nr. 300/2008“ auf die Sicherheitskontrolle der Luftfracht und die gesamte Transportkette in einem unabhängigen Verfahren untersucht.
Sie geht davon aus, dass nur ein Bruchteil der Unternehmen eine Zulassung zum Bekannten Versender erlangen. Die übrige Luftfracht wird damit als unsicher eingestuft und muss zusätzliche Kontrollen durchlaufen.
Beim Zulassungsprozess ergäben sich Probleme der sicheren Lieferkette:
- Die Vorgaben für die geforderten Sicherheitsprogramme seien vom LBA nicht klar definiert.
- Es gäbe rechtliche Widersprüche und Sicherheitsrisiken bzgl. externer Dienstleister beim Warentransport.
Der Zulassungsprozess sei für Unternehmen unklar:
- Bei den Vorgaben für die geforderten Schulungen bestünden Diskrepanzen zwischen EU- und nationalem Recht.
- Bei der Umsetzung der Sicherheitsprogramme bestehe Informationsbedarf.
Zusätzliche Kontrollen erforderten mehr Aufwand:
- Lediglich Kontrollen per Röntgengerät stellten eine genehmigte und effiziente Möglichkeit dar – zusätzlich benötigte Geräte hätten eine hohe Flächen- und Personalsteigerung zur Folge.
- Die Anzahl der geschulten Luftsicherheitskontrollkräfte-Fracht reiche voraussichtlich nicht aus.
Die Studie gibt folgende Empfehlung:
Um die unsichere Fracht und damit die Kontrollen zu minimieren, wäre eine schnelle und effiziente Handhabung der Zulassung nötig. Empfohlen wird die Einsetzung unabhängiger Validierer. In der Funktion von Verwaltungshelfern könnten sie beim Genehmigungsverfahren helfen und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Empfehlungen übermitteln, ohne die Betriebe selber zuzulassen. Die Verwaltungshelfer für Luftsicherheit könnten in Prüfstellen arbeiten, die direkt dem LBA unterstünden. Für die Besetzung der Stellen würden sich Spezialisten der sicheren Lieferkette, beispielsweise Consultingunternehmen, anbieten. Einzelheiten sollten in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden.
Hintergrund:
Rund 40.000 Unternehmen bzw. bis zu 65.000 Betriebsstätten sind bislang als Bekannte Versender anerkannt. Bisher garantierte der Bekannte Versender eigenverantwortlich mittels einer Sicherheitserklärung an den Reglementierten Beauftragten für die identifizierbare Luftfracht. Seit dem 29. April 2010 reicht dieses formlose Verfahren nicht mehr aus und die Unternehmen benötigen eine behördliche Zulassung zum Bekannten Versender durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Übergangsfrist läuft zum 25. März 2013 aus; laut LBA sind bisher jedoch lediglich 4.185 Anträge gestellt worden.
Die Berliner Studie geht davon aus, „dass nur ein Bruchteil der Unternehmen eine Zulassung zum Bekannten Versender erlangen werden. Die übrige Luftfracht wird damit als unsicher eingestuft und muss zusätzliche Kontrollen durchlaufen.“ Damit ergebe sich ein Handlungsbedarf sowohl bei den Zulassungsverfahren als auch bei den zu erwartenden Kontrollen.
Quelle: „Studie zum Bekannten Versender. Einflüsse der Einführung von VO (EG) Nr. 300/2008“, Informationsveranstaltungen des Luftfahrt-Bundesamtes