14.02.13

Siba beim BV

Das LBA legt seine eigene Vorgabe, dass ein Sicherheitsbeauftragter (Siba) oder ein Stellvertreter während der Geschäftszeiten auf dem Betriebsgelände anwesend sein muss, seit kurzem flexibler aus. So reicht es aus, wenn der Siba oder sein Stellvertreter innerhalb von 30 Minuten auf dem Betriebsgelände anwesend sein kann.

Ziel soll es sein, dass bei einem unangemeldeten Aufsichtsbesuch durch das LBA während der Geschäftszeiten die Mitarbeiter der Behörde nicht lange auf einen Ansprechpartner warten müssen.