06.11.13

Schulung des „zuständigen Beauftragten“ beim geschäftlichen Versender von Luftfracht

Bis zum 31. März 2014 müssen „zuständige Beauftragte“ beim geschäftlichen Versender eine Schulung auf Grundlage der VO (EU) 185/2010 Anhang 11.2.2. i.V.m. 11.2.5. nachweisen. Diese Schulung wird bereits jetzt schon von Sicherheitsbeauftragten beim reglementierten Beauftragten von Luftfracht und bekannten Versender von Luftfracht gefordert.

Somit schließt sich die Anforderungslücke zwischen dem behördlich anerkannten bekannten Versender und dem durch einen reglementierten Beauftragten anerkannten geschäftlichen Versender. Aktuelle Schulungstermine für alle hier genannten Personengruppen finden Sie hier auf unseren Schulungsseiten.